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Mietspiegel, ImmobilienpreiseEtwa ein Fünftel ihres Nettoeinkommens geben Haushalte in Deutschland für das Wohnen aus, knapp die Hälfte des Privatvermögens ist in Immobilien angelegt. Aufgrund der hohen Bedeutung (für die Lebensqualität und finanziell) ist das Interesse an verlässlichen Informationen zum Wohn-Immobilienmarkt sehr hoch. Meine Dienstleistungen für Sie:
Je nach Ihrem Bedarf biete ich Ihnen bei Mietspiegelprojekten
an (die Mietspiegel-Projektabschnitte habe ich unten beispielhaft erläutert). Projekterfahrung:
Praxisbeispiel: Phasen der Mietspiegelerstellung Die Aufgaben / Projektphasen während des Mietspiegelerstellungs-Prozesses sind im Folgenden beispielhaft geschildert. Sie können die Erläuterungen per Klick öffnen oder schließen. Mietspiegel sollen über das
"ortsübliche" Mietniveau im "freien" Mietwohnungsmarkt für
vergleichbare Wohnungen informieren
und bei Mietanpassungen für Preistransparenz, einen fairen Ausgleich der Interessen der Mietparteien und letztlich
Rechtsfrieden sorgen. Eventuell werden sie in Gemeinden mit
Wohnungsknappheit in den nächsten Jahren genutzt
werden, um Marktlagengewinne bei Neuvermietungen zu vermeiden
("Mietpreisbremse"). Mietspiegel / Mietspiegelumfragen werden z.B. auch zur Festlegung von
Mietobergrenzen im Rahmen von Grundsicherungsleistungen und zur
allgmeinen Wohnungsmarktbeobachtung verwendet. Mietspiegel werden in den meisten Fällen
vom
Gemeinderat beschlossen. Koordiniert wird die Aufstellung dann von
Angehörigen der
Stadtverwaltung. Die Beteiligung von Interessenvertretern (von Mieter-,
Eigentümerverband) ist im Rahmen der Aufstellung
eines "qualifizierten" Mietspiegels vorgeschrieben, oft sitzen auch
Vermieter mit größeren Wohnungsbeständen und eine Richterin oder ein Richter mit in der Runde. Unabhängig
von den gesetzlichen Regelungen liegt der Einbezug von Experten
sehr nahe: die Marktkenntnis der Experten kann für den Mietspiegel
nur förderlich sein, auch sitzen so gleich die späteren Anwender
zusammen, wodurch die "Verbrauchernähe" und die Akzeptanz des Mietspiegels
gesteigert wird. Falls noch nicht geschehen, muss die
Mietspiegelarbeitsgruppe sich zunächst über die Art des gewünschten
Mietspiegels klar werden und dem Gemeinderat einen entsprechenden
Vorschlag unterbreiten. Neben der Variante des "qualifizierten"
Mietspiegels, der nach "anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen"
aufgestellt wird, ist auch die Variante eines "einfachen"
Mietspiegels möglich. Beim qualifizierten Mietspiegel wird später
die juristische Vermutung gelten, dass das ortsübliche Mietpreisniveau zutreffend
abgebildet ist; in der Rechtsprechung wird dies aber auch beim
Vorliegen eines einfachen Mietspiegels in der Praxis nicht in Zweifel gezogen. Beim "qualifizierten" Mietspiegel erfolgt eine Befragung
der Mieterhaushalte zur Miethöhe und Beschaffenheit der Wohnung und
Qualität der Wohngegend. Dazu muss zusammen mit dem Arbeitskreis ein Fragebogen
abgestimmt
werden. Die Fragen nehmen letztlich die zentralen Inhalte des Mietspiegels vorweg.
Im Wesentlichen kann nur das, was auch erfragt
wurde / zu erfragen ist, im "qualifizierten" Mietspiegel aufgegriffen
werden. Im Regelfall läuft in den ein oder zwei
Gesprächen in der Mietspiegelbeteiligungsrunde, in denen aus dem
Mietspiegelentwurf (Text und Preisinformation) die Vorlage für den
Gemeinderat wird, alles harmonisch ab. Zumindest bis zu dem
Punkt, an dem das Preisniveau vorgestellt wird. Im Rahmen eines qualifizierten Mietspiegel
steht das Preisniveau, von kosmetischen
Eingriffen abgesehen, nicht zur Diskussion. Grundsätzlich kann ein Mietspiegel "nur" von einem Mieter- und einem Eigentümerverband beschlossen werden, etwa wenn eine Gemeinde keine Finanzierungsbereitschaft oder kein Interesse an einem Mietspiegel hat. In der Regel erfolgt der Beschluss eines Mietspiegels aber dem Gemeinderat. Je konstruktiver im Arbeitskreis diskutiert wurde, desto weniger Diskussionsbedarf dürfte der Gemeinderat haben, da ein Einverständnis auf Interessensvertretungsseite dann bereits vorliegt. Nach dem Gemeinderatsbeschluss wird in der Regel eine Pressemitteilung versendet und eine Pressekonferenz abgehalten. Die Veröffentlichung des Mietspiegels kann nun erfolgen und der Mietspiegel in Umlauf gebracht werden. Bei einem qualifizierten Mietspiegel geht ein sich etwa über ein Jahr hinziehender Prozess zu Ende. Ein qualifizierter Mietspiegel ist für zwei Jahre gültig, dann muss er fortgeschrieben oder neu aufgestellt werden. Spätestens aber nach 4 Jahren muss ein qualifizierter Mietspiegel neu aufgestellt werden. |
Beispiel für eine innergemeindliche Preisanalyse Beispiel für eine
überörtliche Preisanalyse (c) Nutzung der Karten mit freundlicher Genehmigung der Landeshauptstadt Stuttgart, Statistisches Amt. Entnommen aus dem Monatsheft 12/2011 des Statistischen Amtes. |
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info@stein-statistik.de, 01525/20 55 172 |